Nach außen hin kam gegenüber diesen Zivilfällen die strafrechtliche Justiz naturgemäß viel mehr zur Geltung. Die Vergehen wurden mit den verschiedensten Strafen geahndet. Die Enthauptung, die mildeste der Todesstrafen, fand Anwendung bei Bruch des Urfriedens und bei Vielweiberei. An den Galgen, der auf der Höhe der Weßnitz, auf dem sogenannten »Gericht« stand, kam der Dieb. Zauberer und Ketzer wurden verbrannt. Den schlimmsten Verbrechern drohte das Rad. Frauen, die sich schwerer Vergehen schuldig gemacht hatten, wurden im frühen Mittelalter gelegentlich lebendig begraben, vor allem dann, wenn gerade ein »Bauopfer« gebraucht wurde[1]. Später »säckte« man sie. Eine Todesart, die in der Elsterberger Gegend noch 1683 in Steinsdorf in Anwendung kam[2]. Flüchtigen Verbrechern wurde — meist mit Hilfe des Landesherrn — ein »Steckbrief« nach-gesandt[3].

[1] In die Elsterberger Stadtmauer wurde ein solches »Bauopfer« eingemauert. S. Kap. XIII.
[2] HStA Dresden Cop. 1196 Bl. 20. Maria Grimm, Hans Grimms zu Steinsdorf Eheweib, war »wegen eines Kindermordts, den sie neben gedachtem ihrem anitzo flüchtigen Ehemanne, an ihrem Kinde verübet, die straffe des Sacks zuerkannt worden«. George Kober, der Vater der Frau, wandte sich an den Kurfürsten und bat, diese Strafe in die des Schwertes umzu-wandeln. Da sich die maßgebende Regierungsstelle in einem Schreiben an den Kurfürsten gegen eine Umwandlung der Strafe aussprach, wurde, wie aus Map. 16 (1904) S. 140 hervorgeht, das Urteil am 18. Mai 1683 in Plauen vollstreckt.
[3] HStA Dresden Cop. 887 Bl. 96. Darin beantragt Rudolf von Bünau-Elsterberg, Haupt-mann des Vogtlandes und kurfürstlicher Rat, gegen seinen aus Ruppertsgrün stammenden Diener Kaspar Böttiger einen Steckbrief (kurf. Genehmigung v. 4. Nov. 1625). Böttiger hatte seinem Herrn aus einer eisernen Lade ein Kästlein mit verschiedenen goldenen Ketten, königlichen und kurfürstlichen Bildnissen, Ringen, Edelsteinen und allerhand anderem goldenen Geschmeide, ingleichen einen großen gedoppelten ledernen Beutel mit allerlei Gold an Rosenobeln, doppelten und einfachen Dukaten, auch anderen Sorten und alten Talern gestohlen.

Ein Mord in Leiningen unweit von Elsterberg aus dem Jahre 1861, der zur letzten Hinrichtung in Deutschland führte. Eine wahre Geschichte mit Vorgeschichte, Umstände, Vernehmung, Geständnis, Urteil und Exekution (Thüringisches Staatsarchiv Greiz, Amt Greiz Nr. 549/1–559)

Hinrichtung                                              öffentliche Hinrichtung 2

zu Steinsdorf Eheweib, war „wegen eines Kindermordts, den

sie neben gedachtem ihrem anitzo flüchtigen Ehemanne, an

ihrem Kinde verübet, die straffe des Sacks zuerkannt worden“.

George Kober, der Vater der Frau, wandte sich an den Kurfürsten

und bat, diese Strafe in die des Schwertes umzuwandeln.

Da sich die maßgebende Regierungsstelle in einem

Schreiben an den Kurfürsten gegen eine Umwandlung der

Strafe aussprach, wurde, wie aus Map. 16 (1904) S. 140 hervorgeht,

das Urteil am 18. Mai 1683 in Plauen vollstreckt.

 

Zu Anfang des 15. Jahrhunderts, als das Dorf Caselwitz

halb elsterbergisch und halb reußisch war, hängte man einen

Dieb „uff gleichen teil an einen bäum in das feit“.772 Um dieselbe

Zeit wurde der W i r t d e s E r b k r e t s c h a m s von Caselwitz

von dem Dölauer Hammerschmied G e 1 h a r ermordet

 

Zu Anfang des 15. Jahrhunderts, als das Dorf Caselwitz

halb elsterbergisch und halb reußisch war, hängte man einen

Dieb „uff gleichen teil an einen bäum in das feit“.772

Nach außen hin kam gegenüber diesen Zivilfällen d i e

s t r a f r e c h t l i c h e J u s t i z naturgemäß viel mehr zur Geltung. Die Vergehen wurden mit den verschiedensten Strafen

geahndet.

Die E n t h a u p t u n g , die mildeste der Todesstrafen,

fand Anwendung bei Bruch des Urfriedens und bei Vielweiberei.

An den G a l g e n, der auf der Höhe der Weßnitz, auf dem sogenannten

„ G e r i c h t “ stand, kam der Dieb. Zauberer und

Ketzer wurden v e r b r a n n t. Den schlimmsten Verbrechern

drohte das R a d . Frauen, die sich schwerer Vergehen schuldig

gemacht hatten, wurden im frühen Mittelalter gelegentlich

lebendig begraben, vor allem dann, wenn gerade e i n  , B a u –

o p f e r “ gebraucht wurde.756 Später „s ä c k t e“ man sie, eine

Todesart, die in der Elsterberger Gegend, in Steinsdorf, noch

1683 in Anwendung kam.

Paul Beierlein Band 3