Ein Heer aus Bürgern der Städte Erfurt, Mühlhausen und Nordhausen bestehend, wurde unter Führung des königlichen Vogtes Heinrich von Honstein ins Vogtland gesandt, wo die Elsterberger Burg »sogleich« eingenommen und zerstört wurde (1354). 12 »Räuber«, so erzählt man sich jetzt noch im Volksmund, sollen auf dem Marktplatz hingerichtet worden sein.

Nach dessen Aussterben um 1394 kamen nach kurzem Zwischenbesitz Schloss und Stadt Elsterberg um 1402[1] in die Hände des Markgrafen Wilhelm von Meißen. Dieser verpfändete beides 1402 und 1406 an die von Wolframsdorf, aber stets unter Vorbehalt der ehrbaren Mannschaft, des Kirchlehns und des Öffnungsrechtes. Wenn im Jahre 1474[2] der Pfarrer Paulus von der Grun sagte, dass das Kirchleben zu Elsterberg ursprünglich nicht denen von Bünau gehörte, sondern dem verstorbenen Markgrafen Wilhelm
[1] UB. Nr. 100, 101, 104.
[2] UB. Nr. 247.

Das Stift erhielt am 18. Juni 1413 die päpstliche Bestätigung, und die Landgrafen Friedrich, Wilhelm und Friedrich von Thüringen verliehen ihm das Patronatsrecht über die Narren Elsterberg

der fortschrittliche Pfarrer Heinrich von Bünau wandte sich darum am 21. April 1520 von Leipzig aus an Thomas Müntzer, der damals als Kaplan am Nonnenkloster in Beutitz bei Weißenfels wirkte, und machte ihm den Vorschlag, in Elsterberg Geistlicher, allem Anscheine nach Prediger zu werden.[1]
Der vertrauliche Ton, in dem der Brief gehalten ist, lässt vermuten, dass Pfarrer von Bünau vielleicht durch Vermittlung des aus Elsterberg gebürtigen Marcus Thomas[1] schon längere Zeit mit Müntzer bekannt gewesen sein muss und dass diesem die Elsterberger Verhältnisse nicht fremd waren.
[1] Siehe Anlage B – Marcus Thomas betreffend
[1] Siehe Anlage A – Brief an Thomas Müntzer



Das Schloß Elsterberg, schriftsässiger Rittersitz, so in alten Zeiten vor eine ziemliche Vestung mag paßiret haben, und in welchem die wüste Schloßkirche stehet. Das Rittergut Franckenhoff.
336 UB. Nr. 286. Es sei auch an eine Bemerkung des Pfarrers Heinrich
von Bünau-Elsterberg, der seine Jugend in Elsterberg verlebt
hat, erinnert. Er äußerte sich 1536, daß er in seiner Jugend,
also wohl kurz vor 1500, „sich weiß zu erinnern, das er
zur zeitt ettliche edelleutt bei sich gehabtt und viell weine
aufm Franckenhoffe in einen gast hoff zu Elsterber gk
ins stettlein holen lassen…“
Die Statuten vom Jahre 1539 bestätigen, dass nicht nur die Herrschaft, sondern auch die Stadt gewisse Hutungsrechte besaß. Es heißt dort: »Es sollen auch die bürger mit ihrem viehe in ihre ei g e n e hölzer hüten und treiben lassen.« Bei Hochwasser durfte das Stadtvieh durch herrschaftliches Gebiet »hinauf zu ihrer [der städtischen] hutweide«, die auf der Weßnitz lag, getrieben werden.



